§ 1 Vertraulichkeit und Verbot der Weitergabe

Alle dem Kunden vom Makler übermittelten Informationen, insbesondere Objekt- und Nachweisdaten, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Maklers gestattet. Verstößt der Kunde gegen dieses Verbot und kommt infolgedessen ein Hauptvertrag mit einem Dritten oder einer von dieser informierten Person zustande, schuldet der Kunde dem Makler die vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig zu sein.

§ 3 Angaben des Eigentümers

Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen beruhen auf Angaben des Verkäufers oder Dritter. Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Es obliegt dem Kunden, die Angaben eigenverantwortlich zu prüfen.

§ 4 Informationspflicht und Vollmacht

Der Auftraggeber (Eigentümer) verpflichtet sich, dem Makler vor Abschluss eines Kaufvertrags unter Angabe von Namen und Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners mitzuteilen, ob ein Bezug zur Maklertätigkeit besteht. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten (insbesondere Bauakten) sowie zur Wahrnehmung der Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter im Umfang der Eigentümerrechte.

§ 5 Ersatz- und Folgegeschäfte

Ein Provisionsanspruch besteht auch bei sogenannten Ersatz- oder Folgegeschäften. Dies ist der Fall, wenn aufgrund der Maklertätigkeit ein wirtschaftlich gleichartiger oder ähnlicher Vertrag zustande kommt, z. B. durch Erwerb statt Miete oder durch Vertragsabschluss mit einem Rechtsnachfolger des ursprünglich vorgesehenen Vertragspartners. Eine wirtschaftliche Identität im engeren Sinne ist hierfür nicht erforderlich.

§ 6 Vertragsabschluss ohne Mitteilung

Kommt ein Hauptvertrag zustande, ohne dass der Kunde den Makler hiervon unterrichtet, so bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler auf Verlangen unverzüglich Auskunft über den Inhalt des abgeschlossenen Hauptvertrags zu erteilen, insbesondere über Vertragsparteien, Vertragsgegenstand und Kaufpreis bzw. Miet-/Pachtzins.

§ 7 Nachweis- und Vermittlungstätigkeit

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Makler ausschließlich eine Nachweistätigkeit (Benennung oder Vermittlung der Vertragsgelegenheit) erbracht hat und der Hauptvertrag infolge dieses Nachweises zustande kommt. Die Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Maklers für den Vertragsabschluss genügt.

§ 8 Aufwendungsersatz

Wird der Auftrag vorzeitig beendet und wurde ein Anspruch auf Aufwendungsersatz vereinbart, hat der Auftraggeber dem Makler die nachgewiesenen Kosten zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Exposéerstellung, Inseratskosten, Onlineanzeigen, Kommunikations- und Portokosten, Besichtigungstermine und Fahrtkosten.

§ 9 Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Maklers ist – außer bei Körper-, Gesundheits- oder Lebensschäden – auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

§ 10 Verhinderung des Vertragsschlusses

Verhindert der Kunde den Abschluss des Hauptvertrages in Kenntnis des Provisionsanspruchs des Maklers durch Umgehung, Verschleierung oder bewusste Verzögerung, bleibt der Provisionsanspruch gleichwohl bestehen, wenn der Vertrag später – in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Nachweis/Vermittlung – abgeschlossen wird.

§ 11 Verjährung

Alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der schädigende Umstand eintrat. Sollte eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist Anwendung finden, gilt diese vorrangig.

§ 12 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Maklers vereinbart.

§ 13 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (für Verbraucher)

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und kommt der Maklervertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Internet) zustande, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Der Makler wird den Kunden gesondert über das Bestehen, die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts informieren.

§ 14 Datenschutz

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 15 Elektronische Kommunikation

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Makler zur Kommunikation und Übermittlung von Informationen elektronische Kommunikationsmittel (insbesondere E-Mail) verwendet. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass ihm Nachrichten des Maklers ordnungsgemäß zugehen können.

§ 16 Textform

Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 17 Provision bei Kauf durch Ehepartner, Verwandte oder juristische Personen

Ein Provisionsanspruch des Maklers bleibt auch bestehen, wenn der Kaufvertrag nicht durch den Kunden selbst, sondern durch eine ihm nahestehende Person (z. B. Ehepartner, Verwandte, Gesellschaft, an der er beteiligt ist) abgeschlossen wird, sofern der Vertragsabschluss auf die Maklertätigkeit zurückzuführen ist.

§ 18 Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Sofern der Kunde Verbraucher ist, weist der Makler auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Makler ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt und dem übrigen Vertragsinhalt nicht widerspricht.

(zuletzt aktualisiert 01.12.2025)

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